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Jahresbericht 2005/2006   

Die Kirchliche Arbeitsstelle für Gemeindeberatung und Supervision bestand am 1. Oktober 2006 zwei Jahre.

Nach zwei Jahren hat sich gezeigt, dass Stelle und Stelleninhaber im kantonalkirchlichen Bereich einen relativ hohen Bekanntheitsgrad haben: Dazu hat bei den Seelsorgenden u. a. die Präsenz von Bernd Kopp bei Dekanats- und Pastoralkreistreffen beigetragen, aber auch seine Dozenten- und Supervisorentätigkeit im Pastoraljahr sowie seine Leitung des Vierwochenkurses.

Die Zurückhaltung von Seelsorgeteams gegenüber Beratung und Supervision generell ist wohl geringer geworden, aber nach wie vor vorhanden. Nur wenige Seelsorgeteams im Kanton «leisten sich eine solche Teamhygiene», manche schrecken gar bei akuten Flächenbränden vor solchen Unterstützungsformen zurück. Gemeindeberatung funktioniert nur auf Freiwilligkeitsbasis im Gegensatz zu innerbetrieblichen Trainingsprogrammen anderer Einrichtungen. So breiten sich manche Konflikte ungebremst aus und werden irgendwann machtmässig entschieden oder sie werden chronisch in das System bzw. die Teamkultur integriert.

Deutlich zugenommen haben Kurzanfragen, telefonische Beratungen und Tipps für schwierige Gespräche. Weiterhin waren fachliche Impulse in Form von Referaten oder kurzen Inputs erwünscht. Das hängt mit der wachsenden Bekanntheit der Stelle zusammen sowie mit einer entsprechenden Bedürfnislage. Zudem sind solche Engagements niederschwellig und kurz. Allerdings können derartige Tätigkeiten nicht als eigenständiges Projekt aufgeführt und per Kontrakt fest umrissen werden.

Weiterhin hat die Support-Arbeit bei laufenden Beratungen zugenommen, also das Erstellen von Unterlagen, Schemata, Organigrammen sowie anderen administrativen Dienstleistungen (z. B. die Übernahme der Funktion eines Büros einer Arbeitsgruppe aufgrund von Kompetenz und digitalem Know-how).

Die mit der Stelle mehr oder weniger verbundenen Tätigkeiten in Kommissionen, Arbeitsgruppen und Gremien hat gleichfalls zugenommen.

Der Jahresbericht bilanziert und evaluiert die Schwerpunkte der Tätigkeiten.

1 Projekt-Übersicht

Im Jahr 2006 wurden 21 Projekte durchgeführt.

17 davon konnten abgeschlossen werden, 4 gehen noch 2007 weiter.

Entsprechend dem Profil der Stelle handelt es sich immer um Projekte mit Gruppen oder Gremien sowie um eine Zweier-Mediation.

Bei den 21 Projekten handelt es sich um Beratungen, Projektbegleitungen, thematische Impulse.

1.1 Typen der Beratungsarbeit

1.1.1 prozesshafte Begleitung und Beratung

  • von Seelsorgeteams oder anderen Gruppen

1.1.2 einmalige Mediations-, Moderations-, Informations- und Beratungstätigkeit

  • von Seelsorgeteams oder anderen Gruppen

1.2 Beratungs- und Themenschwerpunkte

Sämtliche Anlässe waren themen- und projektorientiert, 5 waren dezidiert konfliktbezogen.

Themen waren u. a.: Erarbeiten von Pfarreiratsstatuten, Standortbestimmung, Klärung des eigenen Selbstverständnisses, Rollenklärung, Zieldefinitionen, Fragen der Motivation und Kommunikation, Befindlichkeitsklärung, Strukturveränderung, Ressort-/Aufgabenverteilung.

1.3 Kosteneinnahmen

Die effektiv geleisteten 130 Beratungsstunden ohne Sondierungsgespräche führen bei einer Kostenbeteiligung von Fr. 50.– pro Stunde zu einer Einnahme von Fr. 6’500.–.

2 Rückmeldungen zur Stelle

Informell erfährt das Generalvikariat über die Dekane und aus anderen Quellen einiges über die Qualität der geleisteten Arbeit. Die obligaten internen Feedbacks nach jeder Einheit belegen es darüber hinaus. Nach wie vor werden die institutionelle Eigenständigkeit und Diskretion als Bedingung dafür, dass eine vertrauensvolle Beratung überhaupt möglich ist, sehr geschätzt.

Die vom Berufsverband (BSO) her obligatorischen, regelmässigen Interventionen mit Berufskollegen bieten eine wichtige Einrichtung für Rückmeldungen und Fallbesprechungen.

3 Beobachtungen aus der Beratungspraxis

3.1 Duales System als Konfliktboden

Zunehmend sind Konflikte zwischen Kirchenpflege und Seelsorgenden zu beobachten. Die Mechanik unseres dualen Kirchensystems muss deutlicher bewusst gemacht werden und zwar im Alltagsgeschäft: was gehört ausschliesslich in die Zuständigkeit der Kirchenpflege, was ausschliesslich in jene der Seelsorgenden und des Pfarreirates und was genau ist auf die Einvernehmlichkeit von zwei gleichwertigen Partnern angewiesen? Wer hat zum Beispiel die Definitionsgewalt darüber, ob Gründe gut oder schlecht sind und darum ein Ja oder Nein rechtfertigen? Die Schwerkraft der sonstigen gesellschaftlichen Plausibilitäten – «Wer das Geld hat, hat die Macht!» «Geleitet werden kann nur nach einem Rechtssystem.» «Wir funktionieren wie sonstige Milizbehörden (Gemeinde, Schule, Reformierte).» – zieht oft unsere katholische Besonderheit in eine Schräglage hinein, die gelegentlich Missverstehen und Konflikte produziert. Sachgerechte und kompetente (Auf-) Klärung ist hier meist erfolgreich.

Es ist aber auch wichtig, dass bei den Kirchenpflegekursen, also den Aus- und Weiterbildungen die Besonderheiten des kath. Milizsystems bewusst sind.

3.2 Personalpolitik

Die Fehlbesetzungen von Stellen, vor allem bei Seelsorgenden, ereignen sich nicht immer schicksalhaft, sondern sind oft genug absehbar. Das betrifft manche gut-meinenden Kirchenpflegen, aber auch die kirchliche Obrigkeit. Selbst wenn die Auswahl beim Personal geringer wird und die Qualifikation von Bewerbern defizitärer, sollten die mittel- und langfristigen Schäden für die Pfarreien bei problematischen Besetzungen im Blick behalten werden. Weiterqualifikationen, zusätzliche Aus- und Fortbildungen können manche Schwachstelle beheben. Mir scheinen aber die Erwartungen daran oft überzogen und führen dementsprechend zu Fehleinschätzungen.

Professionelle Hilfestellung für die Personalverantwortlichen der Behörden bei der Bewerberauswahl sowie ausreichende Ressourcen für «Personal-Pflege» beim Generalvikariat scheinen mir ein gangbarer Weg für die nächsten Jahre. Ebenso müsste deutlicher eine supervisorische Begleitung von Teams in den ersten 6 Monaten der Startphase gefordert werden, um allfälligen Problemen und Unklarheiten prophylaktisch den Boden zu entziehen.

4 Perspektiven

4.1 Seelsorgeraum-Projekte

Seelsorgeräume werden einzig und allein aufgrund hierarchischer Vorgaben entstehen. Kaum ein Seelsorgeraum wird auf Wunsch der Betroffenen gegründet. Ein meist personalpolitischer Leidensdruck sowie Vorgaben von der Kirchenleitung zusammen haben in der Vergangenheit zu entsprechenden Massnahmen geführt. Auch in den Nachbardiözesen St. Gallen und Basel/ Solothurn verläuft das Prozedere auf diese Art.

Vor allem muss der strategische Nutzen und der pastorale Gewinn den gemeinten Pfarreien bzw. Gemeinden plausibel gemacht und eine professionelle Begleitung als Obligatorium festgelegt werden. Sofern die kirchliche Leitung selber Zweifel am Konzept hat, sind diese vorgängig zu klären bzw. differenziert aufzuzeigen.

4.2 Ökumenische Kooperationen

Mit reformierten Beratern wird eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich Mediation ganz niederschwelliger Weise angedacht. Gegenseitiger Informations- und Erfahrungsaustausch und gemeinsame Fortbildungen bieten einen guten Weg dafür und wird von allen Beteiligten als Bereicherung erfahren.

Weitere institutionelle Kooperationen sind momentan nicht möglich, da die kantonalkirchlichen Beratungs-Strukturen recht unterschiedlich sind.

3. Dezember 2006


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