Diskret
Diskretion ist Grundlage der Arbeit dieser Stelle. Sie wird einmal durch die Vereinbarung mit dem Generalvikar garantiert, welche die inhaltliche Selbstständigkeit der Stelle sichert und keine über den Kontrakt (vgl. Kontraktmuster) hinausgehenden Informationen an Dritte, also auch nicht an den Generalvikar, gestattet.